Verstoß melden

Guten Tag. Mit diesem Portal bieten wir Ihnen die vertrauliche Möglichkeit, Meldungen gemäß

  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an uns zu übermitteln.

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch unseren externen Datenschutzbeauftragten, der als Beauftragter bestellt wurde. Die Verarbeitung erfolgt auf einem von uns unabhängiges Portal. Als Unternehmen haben wir keinen Einblick in Inhalt oder Kommunikation zu Ihrem Hinweis.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein. Die Bearbeitung erfolgt nach der gesetzlichen Vorgabe (siehe Nutzungshinweise).

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Meldungen werden durch unseren Datenschutzbeauftragten registriert und an die Personalstelle zur Prüfung weiter gegeben.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

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